Das Erste Londoner Bekenntnis von 1644

nach der Comprehensive Edition von 2022

Fragen & Antworten

Genaugenommen waren sie [die glaubenstäuferischen Bekenntnisse des 17. Jahrhunderts] Verteidigungsschriften, die die Form von Bekenntnissen oder Credos annahmen, weil dies die geeignetste Art war, die Gegner über den eigenen Glaubensinhalt zu unterrichten. […]
Sie sollten die bestehende Übereinstimmung der Auffassungen und die biblische Rechtgläubigkeit jener Gemeinden widerspiegeln, deren Pastoren sie unterzeichneten […].

– Edward Bean Underhill Confessions of Faith and other Public Documents, illustrative of the History of the Baptist Churches of England in the 17th Century, London, 1854, Seite vi, übersetzt B.U.H.

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Die Fragen

  1. Warum ein neues reformiertes Bekenntnis? Wer braucht denn so was?
  2. Wer hat das 1LCF derzeit übernommen?
  3. Unter welcher Lizenz ist der Text veröffentlicht?
  4. Was ist das für ein Logo oben auf der Seite? Darf ich das nutzen?
  5. Sind die Verweisstellen aus den historischen Auflagen? Und, übrigens, da ist eine, die nicht passt!
  6. Dieses Bekenntnis in der Comprehensive Version hat 52 Artikel. Ich habe mal gelesen, das 1LCF hätte 53 Artikel. Was stimmt denn nun?

Die Antworten

Warum ein neues reformiertes Bekenntnis? Wer braucht denn so was?
Die Antwort ist leicht. Dieses Bekenntnis ist natürlich nach beinahe 400 Jahren nicht wirklich neu, aber ja, es wird im deutschen Sprachraum neu vorgestellt.
Wer
  • erkannt hat, dass Gemeinden (und eventuell auch christliche Werke, Missionsgesellschaften etc.) ein Bekenntnis des Glaubens haben sollten, um Auskunft zu geben, wie Aussagen der Bibel konkret verstanden werden
  • sowohl ein reformiertes Verständnis von der Gnade Gottes in der Rettung von Menschen als auch eine glaubenstäuferische Überzeugung hat, also in der Bibel nicht die Taufe unmündiger Kinder angeordnet sieht
  • nicht der Auffassung ist, ein solches Bekenntnis schreibe man mal eben selbst, sondern einen historisch bewährten Text sucht
  • das Zweite Londoner Bekenntnis nicht übernehmen kann, weil es einzelne Aussagen enthält, die nicht mit dem eigenen Verständnis biblischer Lehre übereinstimmen
sollte sich auf jeden Fall das Erste Londoner Bekenntnis näher anschauen.
Wer hat das 1LCF derzeit übernommen?
Verschiedene Fassungen des Ersten Londoner Bekenntnisses werden im englischsprachigen Raum von einer Vielzahl von Gemeinden gehalten, die in den dort behandelten Grundfragen übereinstimmen, aber durchaus in anderen Punkten unterschiedliche Auffassungen vertreten. Das Bekenntnis soll auch in der deutschsprachigen Fassung keiner einzelnen Gemeinde oder Gruppierung vorbehalten sein.
Die hier in deutscher Sprache vorgestellte Comprehensive Version wurde erst am Reformationstag 2022 veröffentlicht und ist bibeltreuen, reformierten, glaubenstäuferischen Gemeinden und Werken sehr anempfohlen.
Hier sind die genannt, die dieses Bekenntnis bislang halten und sich bei den Betreibern dieser Website gemeldet haben. Die Liste wird bei Bedarf ergänzt.
Unter welcher Lizenz ist der Text veröffentlicht?
Der Text der Comprehensive Version im Original und in der Übersetzung steht unter Urheberrecht. Jeder Interessierte darf dennoch das Bekenntnis digital oder in beliebiger Menge als Ausdruck als unveränderten Text, so wie er auch im Download-Bereich verfügbar gemacht ist, kostenlos weitergeben. Bei anderen Nutzungen, insbesondere beim kommerziellen oder professionellen Druck, bitten wir, wegen einer Lizenz hierfür Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir werden einer solchen Nutzung voraussichtlich gern und in der Regel kostenlos zustimmen.
Die Verwendung einer allgemeinen Lizenz aus dem Creative-Commons-Bereich, die eine weite Verbreitung bei gleichzeitiger Sicherstellung der textlichen Integrität gewährleistet, wird geprüft, ist aber derzeit noch nicht umgesetzt.
Was ist das für ein Logo oben auf der Seite? Darf ich das nutzen?
Das Logo lehnt sich an an das hier abgebildte Wappen der City of London:

Lesser Coat of Arms of The City of London
(Ssolbergj, Sodacan, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons).
Obwohl die City of London nur einen kleinen Teil des Stadtgebietes ausmacht, das insgesamt als London bezeichnet wird, steht das Wappen symbolisch in der öffentlichen Wahrnehmung für dieses; das ist auch ablesbar an der großen Zahl von Souvenirs, die in ganz London mit diesem Zeichen verkauft werden. Dieser Bezug auf Großlondon ist zwar genau genommen unzutreffend, aber das Wappen wird von uns ja auch nur zitiert (nicht etwa übernommen).
Das Erste Londoner Bekenntnis in der Comprehensive Version wird mit einem Zeichen veröffentlicht, das auf London als den Herkunftsort hinweist und von dem Stadtwappen der City of London inspiriert ist. Der Schildrand wurde visuell stärker betont, das Kreuz wurde vom Rand abgesetzt und das im Original neben dem Kreuz schwebende Schwert auf das Kreuz selbst gelegt.
Wer auch immer in Druck oder in anderen Medien den Text des 1LCF in der Comprehensive Version unverändert wiedergibt, darüber informiert oder darauf hinweist, darf dieses Logo, so wie oben auf der Seite abgebildet, kostenfrei für diesen Zweck nutzen. Dabei ist die Farbe der Ausführung nicht festgelegt, die Verwendung in anderen Kolorierungen in Anpassung an die Möglichkeiten des jeweiligen Mediums oder an etwa sonst bestehende Farbvorgaben ist zulässig.
Die Verwendung für andere Zwecke, einschließlich der Verwendung mit anderen Fassungen des 1LCF, ist nicht zulässig. Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Nutzung Kontakt mit uns auf.
Sind die Verweisstellen aus den historischen Auflagen? Und, übrigens, da ist eine, die nicht passt!
Die historischen Auflagen des Bekenntnisses wurde in einer Verfolgungssituation herausgegeben. Nach Druck der zweiten Auflage wurden zwei Verantwortliche, Benjamin Cox und Samuel Richardson, wegen der Herausgabe verhaftet und zur Rede gestellt, wie man den Parlamentsakten des Unterhauses entnehmen kann.
In dieser Situation kam es zu einer Reihe von erkennbaren Fehlern bei der Zusammenstellung der biblischen Verweistexte, die auf großen zeitlichen Druck schließen lassen. Der Herausgeber einer sprachlich modernisierte Fassung des Textes (Wenkel, David: The London Baptist Confession of 1646 – A Modern Version for the Church Today, Belfast und Greenville, 2017) schreibt dazu, bezogen auf seine eigene Ausgabe (S. 21):
»An einigen Stellen wurden die Verweisstellen abgeändert, da ersichtlich war, dass es einen Fehler bei den Autoren oder dem Drucker gab.«
Das Verzeichnis der Belegstellen für die Comprehensive Version wurde komplett neu erstellt. Die Positionen der Verweise im Text sind ganz überwiegend noch die historischen, wir behalten uns allerdings vor, in einer späteren Ausgabe den Stellenapparat nochmals und grundlegend zu überarbeiten. Ob in dieser oder einer späteren Ausgabe – es kann immer wieder vorkommen, dass der Bezug einer Bibelstelle zur im Artikel gemachten Aussage von Lesern nicht so gesehen wird. Lassen wir auch dazu David Wenkel zu Wort kommen (aus dem gleichen Abschnitt wie oben):
»Es sollte einer Gemeinde möglich sein, sich diesem Bekenntnis anzuschließen, auch wenn sie nicht alle individuellen Entscheidungen über die verschiedenen Verweisstellen teilt.«
Dieses Bekenntnis in der Comprehensive Version hat 52 Artikel. Ich habe mal gelesen, das 1LCF hätte 53 Artikel. Was stimmt denn nun?
Ah ja, der mysteriöse Artikel 53 ;-)
Unstrittig ist, dass die zweite Auflage von 1646 52 Artikel aufweist; unstrittig ist auch, dass die Ausgaben von 1651 und 1652 nur 51 Artikel haben, der vorherige Artikel 38 über die Besoldung der Pastoren wurde weggelassen (vermutlich, um in der Auseinandersetzung mit den zwischenzeitlich aufgekommenen Quäkern kein unnötiges Nebenthema vertiefen zu müssen).
Aber was ist mit der ersten Auflage?
Es wird weitgehend behauptet, dass sie 53 Artikel enthält. Obwohl dies die vorherrschende Meinung ist, ist diese Annahme falsch, wie ein Blick auf das Faksimile der Ausgabe zeigt.
Nach den 52 nummerierten Artikeln der ersten Ausgabe folgt ein weiterer Abschnitt, der – wie der vorherige – mit der römischen Zahl LII überschrieben ist. Dabei handelt es sich offensichtlich um einen Fehler im Schriftsatz, der korrigiert werden muss – da es nicht zwei Artikel 52 geben kann, liegt die Vermutung nahe, dass es sich bei der zweiten Passage tatsächlich um einen dreiundfünfzigsten Artikel handelt. Tatsächlich ist das Exemplar in der Angus Library in Oxford von einem Vorbesitzer entsprechend abgeändert worden, indem die fehlende Linie von Hand hinzugefügt wurde, so dass nun LIII statt LII zu lesen ist. Inhaltlich geht es in diesem Abschnitt jedoch nicht um theologische Aussagen über zu bekennende biblische Überzeugungen, sondern vielmehr um die Begründung und Motivation für die Veröffentlichung des Glaubensbekenntnisses.
Mit dem Erscheinen der Ausgabe von 1646 (“The second impression corrected[!] and enlarged”, also berichtigt(!) und erweitert) lässt sich die Annahme jedoch nicht mehr aufrechterhalten, es handele sich um einen weiteren Artikel. Die fragliche Stelle, die 1644 mit den Worten »Und so ist unser Wunsch, Gott zu geben…« beginnt, ist noch vorhanden und beginnt nach der Revision von 1646 mit »Und so ist unser Wunsch, Christus zu geben…«. Es handelt sich eindeutig um die revidierte Fassung der gleiche Passage, und sie ist nicht mit einer Artikelnummer wie LIII überschrieben, sondern mit der Überschrift “The Conclusion” (Die Schlussbetrachtung).
Als 1646 ein neuer Artikel 5 eingefügt wurde, fassten die Bearbeiter die früheren Artikel 7 und 8, die sich beide mit der Heiligen Schrift befassen, unter der Nummer 8 zusammen, was deutlich macht, dass sie die Anzahl der Artikel – zu dieser Zeit – bei 52 halten wollten.
Dies bedeutet, dass die Ausgabe von 1644 lediglich einen Fehler im Schriftsatz der Überschrift für die Schlusspassage nach Artikel 52 aufweist, und obwohl es zunächst naheliegend schien, dies als einen weiteren Artikel (LIII) zu interpretieren, widerlegt die nach nur etwa vierzehn Monaten von den Herausgebern selbst vorgenommene Korrektur diese Annahme, womit die Ausgabe von 1644 ebenfalls 52 Artikel aufweist.