Das Erste Londoner Bekenntnis von 1644

nach der Comprehensive Edition von 2022

Einführung

Wenn wir uns nicht um theologische Genauigkeit und Begriffsbestimmungen scheren, liegt das nicht daran, dass wir so wunderbar tolerant und liebevoll sind, sondern vielmehr daran, dass auch wir Menschen unserer Zeit sind. Wir geben uns mit Allgemeinplätzen und Zweideutigkeiten zufrieden und fragen uns, warum jemand mehr erwarten sollte.

– Kevin DeYoung Grace defined and defended, Wheaton IL, 2019, S. 24, übersetzt B.U.H.

Glaubensbekenntnisse sind, unabhängig von ihrem Inhalt, manchmal einer Fundamentalkritik ausgesetzt, die sich im Englischen im Slogan “No creed but the bible!”, zu deutsch »Kein Bekenntnis außer der Bibel!« niederschlägt; und auf den ersten Blick scheint dies in schöner Übereinstimmung mit dem reformatorischen Prinzip sola scriptura zu sein, allein die Schrift. Bei näherer Betrachtung jedoch lässt sich eine solche Einschätzung nicht aufrecht erhalten. Die Reformatoren waren, nicht nur obwohl, sondern gerade weil sie die Heilige Schrift als letztgültige, verbindliche Autorität für Glaube und Leben der Nachfolger Jesu ansahen, fleißige Verfasser von Glaubensbekenntnissen, sowohl lutherischer als auch reformierter Ausrichtung, um ihr jeweiliges Verständnis der Bibel wiederzugeben. Während Lutheraner im Augsburger Bekenntnis auf ein monumentales und bis heute weltweit einendes Dokument zurückgreifen können, besteht auf reformierter Seite ein Nebeneinander von in verschiedene historische und theologische Fragestellungen hineingesprochenen Bekenntnistexten, die in ihrer Bezugnahme auf die Bibel als das verbindliche, von Gott selbst inspirierte Grundlagendokument übereinstimmen und so in den erstrangigen Aussagen des Glaubens ganz weitgehend zu gleichen Ergebnissen kommen, aber durchaus in anderen Fragen voneinander abweichen können.

»Kein Bekenntnis außer der Bibel!« ist ein ehrenwert klingender, aber nicht hinreichender Grundsatz. Er beinhaltet zwangsläufig die unausgesprochene Ergänzung »…außer der Bibel, wie ich sie verstehe!«.
Obwohl die Schrift für den evangelischen Christen die höchste Autorität des christlichen Glaubens darstellt, reicht es nicht (und an dieser Aussage wird sich mancher stoßen!), dass wir sie als unsere Grundlage bekennen – wir müssen darüber hinaus bereit sein, Auskunft zu geben, wie wir sie verstehen.

Einer solchen Rechenschaft über unser Verständnis biblischer Lehren im Gesamtzusammenhang der Heiligen Schrift dienen Glaubensbekenntnisse. Sie legen nachvollziehbar dar, was die jeweilige Auffassung zu biblischen Aussagen ist. Sie verhindern, sich in einen nebulös-allgemeinen Bereich einer vagen Pseudofrömmigkeit zurückzuziehen, der scheinbar unangreifbar macht, weil in ihm nichts klar definiert ist. Eine schriftliche Positionierung in geistlichen Fragen hingegen macht geradezu angreifbar. Mit einer deutlich formulierten Theologie kann man sich auseinandersetzen, kann herausfinden und begründen, ob, auf welche Weise und mit welchem Ergebnis man zu anderen Auffassungen in den behandelten Fragen kommt.

Bekenntnisse leisten weiteres: Sie fassen biblische Aussagen zu theologischen Fragestellungen thematisch zusammen, sie bilden einen geistlichen Konsens derer ab, die sie gemeinsam bekennen, und sie können ein gutes Werkzeug in Lehre und Unterweisung sein; all dies nicht aus eigener Autorität, sondern stets unter der Autorität der Texte, auf deren Auslegung sie beruhen, der Bibel.

Wer eine reformierte Lehre zur Gnade Gottes und seinem Erlösungshandeln mit einem Verständnis der Taufe verbindet, welches auch taufgesinnt oder credobaptistisch genannt wird und zu einer Taufe nur der an Christus gläubig Gewordenen, nicht aber derer unmündiger Kinder bringt, wird unter den großen, weit verbreiteten reformierten Bekenntnisstexten keinen finden, der dieses Verständnis der Schrift zum Ausdruck bringt – weder der Heidelberger Katechismus noch das Zweite Helvetische Bekenntnis, weder die Confessio Belgica noch das Westminster-Bekenntnis (um nur einige der einflussreicheren reformierten Texte zu nennen) ist mit diesen Glaubensauffassungen vollständig vereinbar.

Der insgesamt bekannteste Text, der reformierte und glaubenstäuferische Überzeugungen verbindet, ist das Zweite Londoner Bekenntnis (2LCF, Second London Confession of Faith), eine inhaltliche Überarbeitung des bekannten Westminster-Bekenntnisses in Anpassung an die Überzeugungen taufgesinnter Gemeinden in England, erarbeitet im Jahre 1677, meist benannt nach seiner offiziellen Empfehlung auf einer Konferenz im Jahre 1689.

Aus der Sicht etlicher Christen, die zwar mit den dort vertretenen Grundüberzeugungen übereinstimmen, hat das 2LCF allerdings auch erhebliche Mängel:
So findet dort beispielsweise ein spezifisches Verständnis vom Sonntag als dem »christlichen Sabbat«, welches in seiner dortigen Formulierung von vielen Christen nicht geteilt wird – und dies nicht aus Gründen der Laxheit, sondern aus einem andersartigen Verständnis neutestamentarischer Aussagen zum alttestamentarischen Gesetz heraus.
Es darf sicher auch gefragt werden, ob bei aller gebotenen Distanz eines evangelisch-reformierten, taufgesinnten Christen zur römisch-katholischen Kirche es gut, zutreffend und weise ist, die Aussage zu bekennen »Der Papst ist der Antichrist« wie es im 2LCF im Kapitel 26 §4 geschieht – ganz abgesehen von der Frage, welcher Papst denn bitte gemeint ist: Innozenz XI, der das Amt 1676 bis 1689 innehatte? Der jeweils aktuelle, wenn der Leser dieses Textes seinen Blick auf den Bildschirm wirft? Oder vielleicht die Institution des Papsttums generell? Letzteres wäre noch eine schlüssig vertretbare Ansicht, die aber der Bekenntnistext selbst nicht hergibt.

Trotz dieser und anderer Besonderheiten findet aufgrund der großen historischen Bedeutung des Westminster-Bekenntnisses das an dieses angelehnte 2LCF heute Annahme auch bei solchen Christen, die seine Kernaussagen bejahen, aber sich gleichzeitig von einzelnen Aussagen wie den vorgenannten zum Sabbat und der Identität des Antichristen, teils auch von Einzelaspekten der Ausführungen zur Mahlfeier, distanzieren. Da finden sich bei der Annahme manchmal entsprechende Fußnoten, oder Formulierungen wie »Wir halten das Bekenntnis mit Ausnahme von ...«.

Solchen reformierten, taufgesinnten Christen, Gemeinden und Werken, die das Rad nicht neu erfinden, also ein neues Bekenntnis verfassen wollen, die aber auch nicht das Zweite Londoner Bekenntnis mit seinen Besonderheiten in seiner Gesamtheit annehmen können oder dies nur mit Fußnoten und Einschränkungen tun könnten, sei von Herzen das hier in deutscher Übersetzung vorgelegte Erste Londoner Bekenntnis (1LCF) empfohlen.

Dort, wo spezifischere Aussagen zu nicht im Bekenntnis behandelten Punkten von einer Gemeinde als bindend vertreten werden, kann das Bekenntnis durch entsprechende Positionspapiere ergänzt werden; Vorschläge aus der Praxis hierzu werden nach und nach im Bereich Zusatzmaterial angeboten werden.

Das Erste Londoner Bekenntnis existiert historisch in drei in London ab 1644 herausgegebenen Textfassungen (deren letzte weiter nachgedruckt wurde), die hier vorgelegte Übersetzung folgt der aus diesen historischen Fassungen erarbeiteten englischsprachigen Comprehensive Edition (umfassenden oder integrierten Fassung), der im Wesentlichen das Anliegen zugrundeliegt, aus den geschichtlichen Textgestalten diejenige Variante (bei zumeist nur geringen Abweichungen der Formulierung) wiederzugeben, die biblische Aussagen auf die beste und klarste Weise wiedergibt.
Erläuterungen zur Erarbeitung der Comprehensive Edition finden sich im Bereich Geschichte dieser Internetpräsenz, eine komplette Dokumentation der jeweils verwendeten Varianten und der gelegentlichen Konsultation weiterer zeitgenössischer Texte steht im Bereich Downloads.

(ABD)